Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen zuweilen selbst gestandene Einkäufer nicht. Die Redaktion des Fachinformationsdienstes EinkaufsManager erläutert Ihnen heute die wesentlichen Unterschiede. Kurz und knapp gesagt ist eine Garantie eine freiwillige Leistung, die Gewährleistung dagegen immer eine gesetzliche Pflicht! Im sogenannten Mangelfall, etwa bei einer fehlerhaften Lieferung, sind die Rechte eines Einkäufers bzw. Bestellers im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht geregelt. Als mängelfrei definiert der Gesetzgeber einen Kaufgegenstand, der alle vertraglich vereinbarten Eigenschaften erfüllt bzw. sämtliche Eigenschaften, die per Norm oder Rechtsvorschrift vorhanden sein müssen, damit der Gegenstand für den vorgesehenen Betrieb tauglich ist. Im Rechtssinn ist jegliche Abweichung ein Mangel, selbst wenn nur die Farbe nicht den vertraglichen Regelungen entspricht. Gewährleistungen bei B2B-Geschäften können individuell geregelt werden Seit dem 1. Januar 2002 beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistungen im Allgemeinen 2 Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache. Diese Ansprüche können per Vertrag geändert, komplett ausgeschlossen oder bis auf 30 Jahre ausgedehnt werden.
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