top of page
Daniel Breuss

ICC veröffentlicht Incoterms 2020


Die Internationale Handelskammer (ICC) hat ihr bekanntes Regelwerk für den internationalen Handel überarbeitet. Die neuen Klauseln treten am 1.1.2020 in Kraft, bestehende Incoterms können aber weiterhin verwendet werden.

Die ICC hat eine neue Fassung seiner Incoterms veröffentlicht. Die „Incoterms 2020“ erlangen mit 1.1.2020 Gültigkeit und sollen das bisherige Klauselwerk „Incoterms 2010“ ablösen. Die neue Version sei allerdings kein so radikaler Umbau wie er mit den Incoterms 2010 erfolgt war, heißt es aus dem Büro von ICC Germany in Berlin. Vielmehr soll das Update in einigen Bereichen die tatsächliche Anwendung und den Umgang mit den Incoterms vereinfachen, etwa durch einen übersichtlicheren und nutzerfreundlicheren Aufbau und eine bessere Vergleichbarkeit der Klauseln untereinander.

Incoterms 2020: die wichtigsten Änderungen

  • Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) wird in den Incoterms 2020 geändert zu DPU (Delivered at Place Unloaded), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann.

  • Für Waren, die unter der FCA-Klausel (Free Carrier) verkauft und für den Seetransport vorgesehen sind (wie etwa Waren in Containern), sieht FCA künftig eine neue Option vor. Käufer und Verkäufer können sich darauf einigen, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen. Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, dieses Bordkonossement dem Käufer zu übergeben. Dies geschieht typischerweise über beteiligte Banken.

  • Die Incoterms 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid) an die aktuelle Geschäftspraxis an. Bisher war es so, dass der Verkäufer einen Versicherungsschutz zugunsten des Käufers auf einem Mindestniveau abschließt, der eine Reihe von standardmäßig aufgeführten Risiken abdeckt. In den neuen Regeln bleibt diese Mindestdeckungssumme bei CIF in Kraft, bei CIP hingegen ist die Standardversicherungspflicht in eine umfassendere „All-Risk“-Deckung übergegangen.

  • Die neuen Incoterms berücksichtigen ferner, dass immer mehr Handelspartner die Beförderung der Waren mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren. Bislang sei man durchgehend davon ausgegangen, dass die Waren von einem Drittanbieter befördert würden, der zu diesem Zweck entweder vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt wurde (je nachdem welche Klausel genutzt wurde). In den Beratungen zu den Incoterms 2020 wurde jedoch deutlich, dass es Situationen gibt, in denen der Käufer oder der Verkäufer seine eigenen Verkehrsmittel nutzen möchte, um die Waren zu befördern. Daher gibt es in den Incoterms künftig die Möglichkeit, entweder einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder einfach die notwendige Beförderung selbst zu organisieren.

  • Die letzte maßgebliche Neuerung betrifft die gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren. Die Incoterms 2020 enthalten klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten. Es wurde eine ausdrückliche Verteilung von sicherheitsrelevanten Verpflichtungen zu vielen Artikeln hinzugefügt. Die dadurch entstehenden Kosten werden nun auch in einigen Artikeln stärker in den Vordergrund gerückt.

Incoterms regeln Übergabe, Zoll und mehr

Die „International Commercial Terms“, wie sie in der Langfassung heißen, regeln in internationalen Handelsgeschäften den Übergabeort von Waren (und damit verbunden den Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer), Kostenaufteilung für Fracht und Zoll sowie Transport- und Versicherungsfragen.

An dem jüngsten Überarbeitungsprozess der Incoterms, der drei Jahre gedauert hat, arbeiteten mehr als 500 Experten aus über 40 Ländern mit, aus deutscher Sicht waren rund 20 Fachleute an dem Revisionsprozess beteiligt. „Wir haben über 3.000 Kommentare aus der Handelspraxis ausgewertet und je nach ihrer Relevanz einfließen lassen“, so Prof. Burghard Piltz, Partner in der Kanzlei Ahlers & Vogel und Mitglied des ICC-Redaktionskomitees.

Incoterms 2020 nicht verpflichtend

Die Incoterms 2020 der ICC sind – genauso wie alle bisherigen Versionen – nicht verpflichtend für internationale Handelsgeschäfte. Weiterhin können die Vertragsparteien auch die Incoterms 2010 oder sogar ältere Fassungen wirksam beschließen. Nach Angaben der ICC kommen die Incoterms aber in 90 Prozent aller internationalen Verträge zum Einsatz. Sieben Klauseln gibt es für alle Transportarten, vier weitere für den See- und Binnenschiffstransport.

 


Comments


bottom of page